Aktionen Posthausen Gewinnspiel zum Muttertag

Gewinnspiel zum Muttertag

Gültig bis: 4. Mai 2024

Mutter und Tochter

Macht eurer Mutter eine Freude

Gewinnt einen von elf 50 € Gutscheinen zum Muttertag! Bis zum 04. Mai habt ihr die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Um teilzunehmen, füllt einfach das Formular weiter unten auf dieser Seite aus. Wir drücken euch allen die Daumen!

Gewinnspielformular Muttertag

Wie bist du auf das Gewinnspiel aufmerksam geworden?

Teilnahmebestimmungen

Der Veranstalter der Verlosung ist die dodenhof Posthausen KG, 28869 Posthausen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Erforderlich für die Teilnahme ist das Ausfüllen und Absenden des Bewerbeformulars. Ausgenommen sind Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige (Familien- und Haushaltsmitglieder). Die Verlosung läuft bis zum 04. Mai um 23:59 Uhr. Unter allen berechtigten Teilnehmern werden die Gewinner vom Veranstalter in einem Losverfahren nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Mehrere Anmeldungen eines Teilnehmers werden jeweils als eine Teilnahme gezählt. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per E-Mail innerhalb von 48 Stunden nach dem Teilnahmeschluss. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 48 Stunden nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Die Teilnahmedaten werden ausschließlich zur Durchführung der Verlosung erhoben und verarbeitet. Nach Beendigung der Verlosung werden diese Daten gelöscht.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von dodenhof

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